Wir leben in Deutschland - da ist ein Impressum gesetzlich
vorgeschrieben ...
... hoffentlich entspricht dieses Impressum den gesetzlichen
Anforderungen ...
Wie gut, daß alles eindeutig geregelt ist: nach §6
Teledienstgesetz (TDG) ist ein Impressum vorgeschrieben. Die
Nichtbeachtung löst, so Konstantin Malakas, Rechtsanwalt, jedoch
keine Rechtsfolgen aus.
Nach §6 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ist ein Impressum
vorgeschrieben. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit
bis zu DM 500.000,00 geahndet werden kann. Im Streitfall muß
geklärt werden, ob ein Internetangebot unter das TDG oder den
MDStV fällt, so Herr Malakas weiter.
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